Aufzugswärter 

Gemäß aktueller Betriebssicherheitsverordnung, ist der Betreiber einer Aufzugsanlage(n) verpflichtet regelmäßige Überprüfungen durchzuführen.

 

Wir führen für Sie die regelmäßigen Kontrollen nach BetrSichV und TRBS 3121 durch, protokollieren und archivieren das Ergebnis digital.

 

Festgestellte Beanstandungen werden Ihnen per E-Mail zur weiteren Veranlassung zugestellt.

 

Fragen Sie uns hierzu gerne an! Wir erstellen Ihnen ein wirtschaftliches Angebot. 

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